AGB
Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FleetPro, für die Nutzung der Dienstleistungen auf deinCarMatch.de.
Sie können die AGB und weitere Dokumente auch als PDF herunterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen deinCarMatch.de ein Produkt von FleetPro
§ 1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen FleetPro, Hindenburgstraße 40, 90579 Langenzenn, gesetzlich vertreten durch den Inhaber, Herrn Manuel Frühling, auch Auftragnehmer oder Vermittler genannt und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt. Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2. Leistungen / Vertragsgegenstand
Das Unternehmen FleetPro bietet mit dem Produkt deinCarMatch.de seinen Privat- und Geschäftskunden, im Auftrag, für Sie, die Suche, Beschaffung von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen oder sie dabei zu unterstützen, sowie Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen. Hierzu nennt der Kunde dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge, und seinem Kunden auf und übernimmt Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen und Unterstützung bieten, und die bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande. Sollte der Kunde ein oder mehrere Fahrzeuge Inzahlung geben wollen, kann der Auftragnehmer, nach Absprache mit dem Kunden, auch die eventuelle Auf- bzw. Vorbereitung des Fahrzeuges und die Verkaufsverhandlung übernehmen, mit dem Ziel auch hier den bestmöglichen Verkaufspreis zu erreichen. Dem Auftragnehmer steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer einzubinden. Für das Preis- /Leistungsverhältnis übernimmt der Vermittler keine Haftung.
§ 3. Auftrag / Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung kommt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von beiden Parteien oder durch die Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. Der Vermittler kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
§ 4. Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vermittlungsvertrag wird auf 6 Monate abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der Vermittlungsdienstleistung oder mit Ablauf des sechsten Monats zum 30. des Monats. Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertrags- oder Kaufabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Kunden des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag / Auftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform (Brief oder Mail). Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Kunden erfolgen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf Nachweis im vollen Umfang berechnet.
§ 5. Haftung
Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen den Vermittler für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Näher werden falsche Angaben oder falsche Ausführungen an den Vermittelnden Händler gestellt, ebenso wie Garantieansprüche und Sachmängel.
Der Vermittler und Auftragnehmer haftet nicht für Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, falsche oder verspätete Annahme eines Vermittlungsauftrages durch den Händler, Finanzdienstleister oder deinCarMatch.de. Sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen zwischen dem Kunden und Händlern, Herstellern oder Finanzdienstleistern liegen nicht in der Haftung vom Vermittler. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Erfüllung von Verträgen durch Händler, Hersteller oder Finanzdienstleister sowie für die Beschaffenheit des Fahrzeuges oder Lieferzeiten.
§ 6. Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail, auf Wunsch ist die Postzustellung gegen einen Aufpreis von 1,99 € möglich. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug, auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig und nicht gestattet, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig entschieden.
§ 7. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, in Höhe von zurzeit 19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen, für die ein Transport nötig ist, können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden, welche vorab im Vertrag oder in der Anlage vereinbart werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen. Weitere entstehende Kosten, wie z.B. Zulassungsdienst etc. werden ebenfalls vorab besprochen und Vertraglich festgehalten.
§ 8. Vermittlungsauftrag
Der Vermittler wird vom Kunden beauftragt, einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und einem Händler zu vermitteln. Der Abschluss des Vermittlungsauftrags erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Der Vermittlungsauftrag gilt als erteilt, wenn er vom Kunden unterschrieben beim Auftragnehmer eingeht oder Online mit der Einwilligung abgeschlossen wird und die Annahme des Vermittlungsauftrages nicht ablehnt wird. Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch den Vermittler an den Händler erfüllt, die durch die Annahme des Angebots vom Auftraggeber bestätigt wird.
§ 9. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Verbraucher können den Vermittlungsauftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Eingang des ausgefüllten Online-Fragebogens oder mit der Unterschrift des Vertrags, je nachdem, was zuerst eintritt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
FleetPro – Manuel Frühling
Hindenburgstraße 40, 90579 Langenzenn
Oder per E-Mail an: m.fruehling@fleet-pro.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs entstehen für Sie keine Kosten.
Ihr Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler einen Kaufvertrag erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Leasing und Finanzierungen gilt: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 10. Fahrzeugpreise, Fahrzeugübergabe und Lieferzeiten
Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Endpreise inkl. MwSt. Für das genannte Fahrzeug. Überführungs- oder Werksabholungskosten werden für gewöhnlich separat ausgewiesen. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Standort des jeweiligen ausliefernden Händlers oder bei Werksabholung am Standort des Werks. Je nach Übergabeort fallen unterschiedliche Überführungs- bzw. Werksabholungskosten an. Eine Anlieferung an einen vom Kunden bestimmten Ort kann gesondert vereinbart und berechnet werden. Sollte in dem Angebot eine kundenbezogene Prämie berücksichtigt sein, muss das Fahrzeug vor der Auslieferung auf den im Vermittlungsauftrag genannten Kunden zugelassen werden. Andernfalls können ggf. eingerechnete Prämien nicht gewährt werden und müssen vom Kunden zurückerstattet werden. Informationen zu den Lieferzeiten erhält der Kunde von dem vermittelten Händler mit dem Kaufvertrag.
§ 11. Ablehnung und Auflösung von Vermittlungsaufträgen
Angebote vom Auftragnehmer gelten grundsätzlich "solange der Vorrat reicht", auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist. Wenn ein zur Vermittlung beauftragtes Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder bestellbar ist, kann der Vermittler den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen. Dies ist auch möglich, wenn zu den angegebenen Konditionen kein Händler ermittelt werden kann. Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag zugrundeliegenden Fahrzeugkonfiguration sowie bei irrtümlich vergessenen oder falschen Preisbestandteilen wie z.B. Ausstattungsmerkmalen, MwSt., Überführungs- oder Werksabholungskosten kann der Vermittler den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen. Sollte der Vermittler einen Vermittlungsauftrag ablehnen oder auflösen, wird der Vermittler den Kunden darüber informieren, dass eine Vermittlung nicht möglich ist.
§ 12. Kauf-, Finanzierungs- und Leasingverträge
Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler den Kaufvertrag. Bei Leasing und Finanzierungen erhält der Kunde ggf. zusätzlich die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters. Der Auftragnehmer ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge. FleetPro trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Verträge.
§ 13. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer mit Zustimmung der Datenschutzbestimmungen die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Firmen- und / oder personenbezogenen Daten zu speichern und zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt dann, wenn es für die Auftragsabwicklung unabdingbar ist.
§ 14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Auftragnehmer und dessen Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma FleetPro derzeit Langenzenn.
§ 15. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit
Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.